Rechtsprechung
BPatG, 31.03.2009 - 27 W (pat) 58/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei.biz
"Crem" und "Creme21" nicht verwechslungsfähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen "Creme21" und "Crem"
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 31.03.2009 - 27 W (pat) 58/08
Nach diesen Vorschriften hat die Beurteilung der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art der beteiligten Verkehrsweise und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Waren und Kennzeichnungen (st. Rspr. vgl. z. B. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 -il Padrone/Il Portone). - BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02
il Padrone/Il Portone
Auszug aus BPatG, 31.03.2009 - 27 W (pat) 58/08
Nach diesen Vorschriften hat die Beurteilung der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren besteht, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Identität bzw. Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen, der Kennzeichnungskraft der älteren Marke sowie der Art der beteiligten Verkehrsweise und dessen zu erwartender Aufmerksamkeit gegenüber Waren und Kennzeichnungen (st. Rspr. vgl. z. B. EuGH GRUR 2005, 1042 -THOMSON LIFE; BGH GRUR 2005, 326 -il Padrone/Il Portone).